Die Gemeinde beauftragt eine Anwaltskanzlei  auf der Grundlage des durchschnittlichen Betrags der in den letzten drei Jahren für die Verteidigung in Gerichtsverfahren im Bereich der Stadtplanung aufgewendet wurde.

Die Stadtverwaltung von Denia hat die Einstellung einer Anwaltskanzlei ausgeschrieben, die den Gemeinderat in städtebaulichen Streitigkeiten verteidigen soll. Es ist das zweite Mal, dass dieserAuftrag in diesem Jahr ausgeschrieben wird, da die erste Vergabe annulliert wurde, nachdem das Zentralverwaltungsgericht fürVertragsbeschwerde die Beschwerde einesder Büros, die sich um den Auftragbeworben hatten, zugelassen hatte.

Nunmehr wird jedoch der Auftragswert leicht erhöht, der auf der Grundlage des Jahresdurchschnitts berechnet wird, der in den letzten drei Jahren für die Verteidigung städtebaulicher Angelegenheiten aufgewendet wurde. DieserDurchschnittswert wurde bei der Berechnung des Haushalts zugrunde gelegt, mit dem die Gemeinde nunmehr die Dienstleistungen der Rechtsvertretung ausschreibt, und zwar in Höhe von jährlich 47. 500,- € (57. 475 ,- € mit MwSt. ). Grundsätzlich für ein Jahr, verlängerbar auf ein weiters Jahr.