Das Bild wurde am Dienstagmorgen am Strand von Les Deveses in Dénia aufgenommen. Darauf ist ein großer Katamaran zu sehen, der sich innerhalb des Badebereichs befindet, der durch Bojen von dem Bereich abgegrenzt ist, in dem das Segeln erlaubt ist. Das Bild wurde der Presse von Nutzern des Strandes zugesandt, die sich über die Gefahr beklagen, die diese Art von Situation mit sich bringt.

Obwohl die große Mehrheit der Bootsbenutzer diese Grenzen respektiert, kommt es leider nicht selten zu solchen Situationen. Nicht nur in Les Deveses, sondern an der gesamten Denianer Küste und insbesondere in der Gegend von Les Rotes oder Marineta Cassiana, wo der Freizeit-Seeverkehr noch intensiver ist.

Strandnutzer, die das Eindringen des Katamarans in den Badebereich beobachtet haben, haben ihr Unbehagen über die Gefahr geäußert, die er in einem Bereich voller Badegäste zu dieser Jahreszeit darstellen könnte. Auf den Bildern ist zu erkennen, wie gering der Abstand zwischen dem Katamaran und mehreren Badenden am Strand ist.

Das Problem besteht darin, dass es zwar erlaubt ist, über die Bojen hinauszufahren, dass aber kaum Mittel vorhanden sind, um diese Verstöße zu korrigieren. Oft sind es die Badegäste selbst, die die Bootsbenutzer davon überzeugen müssen, sich von der Badestelle zu entfernen.

Es ist auch üblich, dass der Ein- und Ausstieg von Booten und anderen nautischen Sportarten (Windsurfen, Kitesurfen, Paddelsurfen, Kajaks…) nicht über die dafür vorgesehenen Kanäle erfolgt.

In diesem Sommer gibt es in Dénia bis zu 16 Kanäle für die Ein- und Ausfahrt von Booten an den verschiedenen Stränden: les Rotes, Marineta Cassiana, les Marines, les Bovetes, Els Molins, l’Almadrava und les Deveses. Man muss also keine weiten Strecken zurücklegen, um die Regeln einzuhalten und in das Segelgebiet zu gelangen, ohne die Sicherheit der Badegäste zu gefährden.

Praktiken, wie sie von diesen Nutzern des Deveses-Strandes angeprangert werden, können in der Tat zu hohen Geldstrafen führen. Die Gemeindeverordnung stuft nämlich “das Befahren der als Badegebiet ausgewiesenen oder nicht ausgewiesenen Küstenabschnitte mit Booten in einem Abstand von weniger als 200 Metern an den Stränden und 50 Metern an der übrigen Küste” als sehr schweres Vergehen ein. Die Bußgelder liegen zwischen 1.500 und 3.000 Euro.

Das Problem ist, dass Dénia 17 Kilometer Küste hat und es mit den vorhandenen Mitteln nicht immer einfach ist, diese Verstöße zu verfolgen. Oft sind es die Badegäste selbst, die den Verantwortlichen für die Boote ihre Haltung vorwerfen.

Das Gleiche können die Rettungsschwimmer auf den verschiedenen Wachtürmen entlang der Küste tun, die bei Bedarf auch die Polizei alarmieren können.

Die örtliche Polizei hat die Befugnis, diese Handlungen anzuprangern und zu sanktionieren. Zu diesem Zweck verfügt die kommunale Sicherheitskraft über ein Boot, das für den gesamten Küstenbereich zur Verfügung steht. Außerdem führt das Boot der Küstenwache auch Überwachungsarbeiten durch und schreckt Straftäter ab.