Der starke Schiffs- sowie Bootsverkehr, macht es erforderlich, im Hafen von Denia Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. So sehr, dass die Generalitat Valenciana, als Eigentümer, vor einiger Zeit die Einstellung eines Hafenkontrolldienstes angeregt hat, und nun hat das Ministerium für Territorialpolitik, öffentliche Arbeiten und Mobilität diese Anregung beschleunigt, indem es eine Dringlichkeitsbehandlung einleitet.
Im Hafen von Denia «gibt es einen derart hohen Schiffsverkehr, dass Lotsendienste, Schiffsinformationen und Hafenverkehrskontrollen erforderlich sind, um das Ein– und Auslaufen der Anlagen sicher durchführen zu können», heisst es in dem Dossier.
Tatsächlich beläuft sich der Schiffsverkehr im Hafen von Denia auf etwa 2500 Schiffsbewegungen pro Jahr zwischen Ein– und Ausfahrten. Hauptsächlich Linienschiffe für den Transport von Personen und Gütern, wie die Fähren, die den Hafen von Denia mit den Balearen verbinden. Ausserdem handelt es sich um grosse Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 500 BRZ, die gemäss den geltenden Rechtsvorschriften einen Lotsendienst im Hafen benötigen.
In der Entscheidung mit der das Kabinett am 23. Dezember, dieses Jahres die Anschaffung dieses Dienstes als dringlich erklärt hat, wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Lotsendienst im Hafen von Denia nicht erforderlich ist, «wegen der Art des bestehenden Schiffsverkehrs», der aus regelmässigen Linienverbindungen besteht, «wo das Betreiberschiff und sein Kapitän untergebracht sind». Dies, so heisst es weiter in den geltenden Rechtsvorschriften, «zeigt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von Lotsendiensten erfüllt sind» . Dagegen «ist es eben diese Verkehrsintensität und das Nebeneinanderbestehen anderer, nicht geringerer Verkehrsströme, wie der Fischerei– und Sportverkehr, in ein und demselben Raum, die die Einrichtung und Erbringung des Schiffsinformationsdienstes und der Hafenverkehrskontrolle rechtfertigt. »

Nur ein einziges Unternehmen, Practicos de Dénia SL, hat am Vergabeverfahren teilgenommen und wird wohl den Zuschlag erhalten, sofern die Prüfung der eingereichten Unterlagen nichts anderes ergibt.