Auf seiner Plenarsitzung am Freitag hat der Ministerrat das Dekret verabschiedet, das die Rechtsgrundlagen und die direkte Gewährung von Beihilfen für Einzelpersonen und Unternehmen des Tourismussektors festlegt, die von den Bränden im Sommer 2022 betroffen waren.Durch dieses Dekret wird Turisme Comunitat Valenciana aus seinem eigenen Haushalt zwei Millionen Euro an Direkthilfen für Einzelpersonen und Tourismusunternehmen bereitstellen, deren Dienstleistungsangebot durch den Verlust der touristischen Nachfrage in der Nähe der Brände, die im Sommer 2022 im Vall d’Ebo, in Useras und Bejís auftraten und dadurch beeinträchtigt wurde.
Die vom Waldbrand im Vall d’Ebo betroffenen Gemeinden sind Vall d’Alcalà, l’Atzúbia, Balones, Benimassot, Castell de Castells, Fageca, Famorca, Orba, Pego, Planes, Tollos, Tormos, Vall d’Ebo, Vall de Gallinera und Vall de Laguar.Begünstigt werden können Einzelpersonen und Tourismusunternehmen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Frist für die Einreichung von Anträgen in einer der im Dekret aufgeführten Gemeinden Tourismusdienstleistungen anbieten.
Sie müssen außerdem bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z. B. Eigentümer eines im Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft Valencia eingetragenen Beherbergungsbetriebs sein. Diejenigen, die ein im Tourismusregister der Comunitat Valenciana eingetragenes Unternehmen für Aktivtourismus, Ökotourismus und/oder ergänzende Aktivitäten besitzen, können ebenfalls begünstigt werden.Ebenso können diejenigen, die ein im Fremdenverkehrsregister der Comunitat Valenciana eingetragenes Reisebüro besitzen, und diejenigen, die als Fremdenführer eingetragen sind, ebenfalls Begünstigte sein.
Eine weitere Voraussetzung für eine Förderung ist die Teilnahme an einem der von Turisme Comunitat Valenciana geförderten tourismuspolitischen Programme: CreaTurisme, SICTED und/oder L’Exquisit Mediterrani. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Selbstständigen, muss er im Sondersystem für Selbstständige der Sozialversicherung sowie in der Steuer für Wirtschaftstätigkeiten eingetragen sein, und wenn es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person handelt, muss er in der Zählung der Wirtschaftstätigkeiten der staatlichen Steuerverwaltung eingetragen sein.Außerdem muss der Antragsteller seinen steuerlichen Wohnsitz in der Autonomen Gemeinschaft Valencia haben und darf keinem der in den Abschnitten 2 und 3 bis des Artikels 13 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November, Allgemeines Gesetz über Subventionen, genannten Verbote unterliegen.
Die Beihilfen werden je nach Art und Bedingungen der Begünstigten verteilt. Für Beherbergungsbetriebe beträgt die Beihilfe je nach Art des Betriebs zwischen 10.000 Euro und 30.000 Euro. Für Unternehmen des Aktivtourismus, des Ökotourismus und/oder der ergänzenden Aktivitäten beträgt der Betrag 15.000 Euro und für Reisebüroinhaber 5.000 Euro. Für Personen, die als Fremdenführer qualifiziert sind, werden 5.000 Euro veranschlagt, während für Unternehmen, die am Programm L’Exquisit Mediterrani teilnehmen, 20.000 Euro vorgesehen sind. Für Personen oder Unternehmen, die an den Programmen SICTED oder CreaTurisme teilnehmen, beläuft sich die geplante Beihilfe auf 12.000 Euro.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Gesamthöchstbetrag der einem einzelnen Antragsteller zu gewährenden Beihilfe 100.000 Euro nicht überschreiten darf.Die Frist für die Einreichung der Anträge liegt zwischen dem 5. April 2023, 9:00 Uhr, und dem 5. Mai 2023, 23:59:59 Uhr.Die Einreichung der Anträge erfolgt telematisch und erfordert eine fortgeschrittene elektronische Unterschrift des Bewerbers unter Verwendung eines der in der elektronischen Zentrale der Generalitat zugelassenen oder verwendeten elektronischen Signatursysteme.
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